AGBs & Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen und Vertrags­bedingungen für das Hebammen und Familien Zentrum Adebar/Zyklus Matfeld & Partner Hebammen und Sozial­pädagogen PartG

Friedrich-Ebert-Str. 5, 55218 Ingelheim – nachfolgend Hebammen- und Familienzentrum genannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bezahlung der Kurse

Die Anmeldung und die Anmeldebestätigung erfolgen grundsätzlich online, nur in besonderen Fällen schriftlich. Damit ist die Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen für Kurse und Zusatzangebote zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch das Hebammen- und Familienzentrum zustande. Die Kursgebühr ist mit der Online-Anmeldung fällig und ist für jeden Kurs bis zum individuell angegebenen Termin auf die gültige Bankverbindung der AZH-Allgemeinen Abrechnungszentrale für Hebammen zu überweisen.

2. Veranstaltungs­voraussetzung

Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Überschreitung der angemeldeten Teilnehmerzahl besteht auch bei verbindlicher Anmeldung kein Anspruch auf einen Kursplatz. Das Hebammenzentrum ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Das Hebammen- und Familienzentrum behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Eine Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.

3. Kursteilnahme

Sie sind im eigenen Interesse verpflichtet, kursrelevante gesundheitliche oder anderweitige Einschränkungen umgehend der Hebamme oder Kursleiter:innen mitzuteilen. Die Teilnahme am Kurs erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Sie haften für Schäden, die Sie verursachen.

4. Haftung

Die Teilnahme an unseren Kursen und der Aufenthalt in unserem Hebammen- und Familienzentrum finden auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung statt.

5. Versäumte Kursstunden

Die Gebühren für versäumte Kursstunden, auch die von uns festgelegte außerordentliche Nachholstunden, werden von der Krankenkasse/Privatversicherung nicht übernommen und müssen von der Teilnehmer:innen selbst entrichtet werden. Die Gebühr hierfür richtet sich nach der entsprechend geltenden Kassengebührenordnung. Der Grund dafür, warum Sie eine Kursstunde oder mehrere Kursstunden versäumt haben, ist unerheblich. Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz stellt eine vorzeitige Entbindung dar.

6. Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Sie haben Anspruch auf max. 14 Stunden Geburtsvorbereitung durch eine Hebamme und max. 10 Stunden Rückbildungsgymnastik. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet das Hebammen- und Familienzentrum direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Die Kosten für versäumte Stunden, auch die von uns festgelegten außerordentlichen Nachholstunden, werden von der Kasse nicht übernommen und gehen zu Lasten der Kursteilnehmerin.

7. Kostenerstattung durch die private Kranken­versicherung

Privatversicherte Frauen zahlen den gesamten Kurs selbst und erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt. Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der PKV übernommen und ihnen nach Beendigung des Kurses in Rechnung gestellt.

8. Stornierung

Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt das Hebammen- und Familienzentrum keine Gebühren. Da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere Teilnehmerin zu ersetzen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Für die Zusatzangebote „Geschwisterkurs Eltern-Kind-Kurs“ und „Beikost für Babys ab dem 5. Lebensmonat“ ist eine Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung möglich. Danach werden die Kosten privat in Rechnung gestellt.

9. Kündigung der monatlich bezahlten / fortlaufenden Kurse

Kurse, die fortlaufend und monatlich bezahlten Kurse, können zwei Wochen vor Ende des Quartals schriftlich gekündigt werden.

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen des oben genannten Hebammen- und Familienzentrum.

2. Termin­verlegung

Da die Hebamme und Sozialpädagogin berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentliche Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

3. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

4. Privat­rechnungen

Private Rechnungen des Hebammen- und Familienzentrums an Selbstzahler:innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Das Hebammenzentrum hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

5. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

(Stand 28.06.2023)